In Zeiten der Digitalisierung kann die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens vom richtigen Einsatz moderner digitaler Technologien abhängen. Beschäftigte müssen sich daher mit technologischen Innovationen vertraut machen und entsprechend weitergebildet werden. Damit wird die Weiterbildung zu einem der zentralen Punkte de Digitalisierung: Aus Mitarbeitersicht stellt sie einen zentralen Aspekt zur Beschäftigungsfähigkeit in der digitalen Arbeitswelt dar, aus Sicht der Unternehmen dient sie als Mittel zur Fachkräftesicherung. Gerade die Verzahnung digitaler Kompetenz mit betrieblichem Erfahrungswissen bietet hier große Chancen. Die Förderrichtlinie Weiterbildung in Niedersachsen (WiN) bietet Unternehmen die entsprechende Unterstützung.
Das Förderprogramm WiN auf einen Blick:
- Förderfähig sind Beschäftigte aus Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen sowie BetriebsinhaberInnen von Unternehmen in Niedersachsen mit bis zu 50 Beschäftigten.
- Die Weiterbildungsmaßnahme darf maximal bis zum 30.06.2022 laufen.
- bis zu 50 Prozent Zuschuss für Lehrgangs- und Freistellungsausgaben
- Die Förderung muss mindestens 1.000 Euro betragen.
- Erstattung erfolgt nach erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung.