Unterstützung der Digitalen Transformation in KMU

Das Förderprogramm „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Niedersachsen ab dem 25.6.2024  bei Investitionen in innovative Projekte zur Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software sowie der IT-Sicherheit. Mit dem Programm will das Land Niedersachsen die digitale Transformation in KMU beschleunigen, um Wertschöpfungspotenziale zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu steigern. Als Nachfolger des erfolgreichen Digitalbonus, der erste Digitalisierungsschritte in KMU vorangetrieben hat, rückt das Förderprogramm Projekte in den Fokus, die einen maßgeblichen Digitalisierungsfortschritt und Innovationsgehalt aufweisen.

Die Antragstellenden

  • sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks oder freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen.
  • haben einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Niedersachsen

Die Förderung umfasst

  • einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von
  • bis zu 35 Prozent bei kleinen Unternehmen und
  • bis zu 20 Prozent bei mittleren Unternehmen
  • in Höhe von mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro

Die wichtigsten Antworten zum Digitalbonus

Es muss das Antragsformular und die De-minimis-Erklärung eingereicht werden. Eine Vorlage von Vergleichsangeboten o.ä. ist nicht erforderlich. Sollten im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt werden, kommen wir auf Sie zu.

Ja, bei dem Hinweis im Antragsformular „Beachten Sie bitte, dass im Rahmen dieser Richtlinie nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) antragsberechtigt sind.“ sind Kleinstunternehmen ebenfalls als kleine Unternehmen anzusehen.

Als gewerbliche Wirtschaft gelten Unternehmen mit Eintrag im Handelsregister. Als KMU gelten Unternehmen nach der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung.

Die Vergabe von Aufträgen nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen, gemäß ANBest-P, obliegt dem Zuwendungsempfänger. Alle wichtigen Informationen und Formulare finden Sie unter nbank.de/Service/Rechtliches/#vergaberecht. Die Nachweise über die Vergabe der Aufträge sind zusammen mit den Verwendungsnachweisen einzureichen.

Die Investitionen müssen einen hohen Innovationsgehalt aufweisen und fließen in die digitale Transformation ein, mit dem Ziel, eines deutlichen Digitalisierungsfortschritts.

Alles, was dem heute üblichen Standard bei der Ausstattung von Büroarbeitsplätzen entspricht, wie zum Beispiel Investitionen für Arbeitsplatzrechner oder Standardsoftware wie SAP, Microsoft Office etc.

Für die Einstufung als kleines Planungsbüro müssen ebenfalls die KMU-Grenzen eingehalten werden. Zusätzlich müssen Sie im Bereich BIM (Building Information Modeling) tätig sein.

Wenn Sie nur eine Einzellizenz anschaffen, ist die Investition nicht förderfähig. Wenn Sie zwei oder mehr Lizenzen derselben Software anschaffen, ist dies förderfähig (Gemäß §13 LHO muss der Kaufpreis 5.000 Euro brutto überschreiten). Diese Wertgrenze gilt auch bei Zusammenaktivierung von Soft- und Hardware.

Nein, es ist nur eine einmalige Antragstellung möglich.

Nein, der Investitionsbegriff muss eingehalten werden, d. h. die Wirtschaftsgüter müssen aktiviert werden. Mieten werden als Aufwendungen gebucht.

Beratungsangebote der Digitalisierungsinitiativen in Niedersachsen

Beratungsangebote der Digitalisierungsinitiativen in Niedersachsen

Ergänzend zur Förderung von Investitionen in innovative Digitalisierungsvorhaben, können Beratungsangebote der Digitalisierungsinitiativen in Anspruch genommen werden. Diese Angebote unterstützen je nach Bedarf bei der Anbahnung innovativer Projekte, der Umsetzung und Antragsstellung oder auch der Qualifizierung und Vernetzung.

Die Digitalisierungsinitiativen in Niedersachsen

Webinar am 26.5.2025

Sie möchten wissen, was genau ein förderfähiges Projekt im Digitalbonus.Niedersachsen – innovativ ausmacht? Gemeinsam mit der NBank wird die Niedersachsen.next Digitalagentur am 26.5.2025 um 13 Uhr ein weiteres Webinar zum Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ anbieten. Wir werden Ihnen gemeinsam mit Expertinnen und Experten der Niedersachsen.next Digitalagentur und der NBank den neuen „Leitfaden zum Innovationsgehalt“ vorstellen – ein praktisches Hilfsmittel für Unternehmen und Wirtschaftsförderer, um den Innovationsgehalt von Projekten besser einzuschätzen und überzeugend im Förderantrag darzustellen.

Wenn Sie also Unterstützung bei der Digitalen Transformation suchen...

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