Unterstützung der Digitalen Transformation in KMU
Das Förderprogramm „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Niedersachsen ab dem 25.6.2024 bei Investitionen in innovative Projekte zur Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software sowie der IT-Sicherheit. Mit dem Programm will das Land Niedersachsen die digitale Transformation in KMU beschleunigen, um Wertschöpfungspotenziale zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu steigern. Als Nachfolger des erfolgreichen Digitalbonus, der erste Digitalisierungsschritte in KMU vorangetrieben hat, rückt das Förderprogramm Projekte in den Fokus, die einen maßgeblichen Digitalisierungsfortschritt und Innovationsgehalt aufweisen.
Die Antragstellenden
- sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks oder freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen.
- haben einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Niedersachsen
Die Förderung umfasst
- einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von
- bis zu 35 Prozent bei kleinen Unternehmen und
- bis zu 20 Prozent bei mittleren Unternehmen
- in Höhe von mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro
Die wichtigsten Antworten zum Digitalbonus
Es muss das Antragsformular und die De-minimis-Erklärung eingereicht werden. Eine Vorlage von Vergleichsangeboten o.ä. ist nicht erforderlich. Sollten im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt werden, kommen wir auf Sie zu.
Ja, bei dem Hinweis im Antragsformular „Beachten Sie bitte, dass im Rahmen dieser Richtlinie nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) antragsberechtigt sind.“ sind Kleinstunternehmen ebenfalls als kleine Unternehmen anzusehen.
Als gewerbliche Wirtschaft gelten Unternehmen mit Eintrag im Handelsregister. Als KMU gelten Unternehmen nach der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung.
Nein, die Vorlage von Vergleichsangeboten ist nicht erforderlich. Die Vergabe von Aufträgen nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen, gemäß ANBest-P, obliegt dem Zuwendungsempfänger. Die Vorhaltung der Dokumentation der Vergabe erfolgt im Unternehmen.
Die Investitionen müssen einen hohen Innovationsgehalt aufweisen und fließen in die digitale Transformation ein, mit dem Ziel, eines deutlichen Digitalisierungsfortschritts.
Nein, bei gesetzlichen Vorschriften ist keine Förderung über den Digitalbonus.Niedersachsen-Innovation möglich.
Alles, was dem heute üblichen Standard bei der Ausstattung von Büroarbeitsplätzen entspricht, wie zum Beispiel Investitionen für Arbeitsplatzrechner oder Standardsoftware wie SAP, Microsoft Office etc.
Für die Einstufung als kleines Planungsbüro müssen ebenfalls die KMU-Grenzen eingehalten werden. Zusätzlich müssen Sie im Bereich BIM (Building Information Modeling) tätig sein.
Wenn Sie nur eine Einzellizenz anschaffen, ist die Investition nicht förderfähig. Wenn Sie zwei oder mehr Lizenzen derselben Software anschaffen, ist dies förderfähig (Gemäß §13 LHO muss der Kaufpreis 5.000 Euro brutto überschreiten). Diese Wertgrenze gilt auch bei Zusammenaktivierung von Soft- und Hardware.
Nein, es ist nur eine einmalige Antragstellung möglich.
Nein, der Investitionsbegriff muss eingehalten werden, d. h. die Wirtschaftsgüter müssen aktiviert werden. Mieten werden als Aufwendungen gebucht.
Beratungsangebote der Digitalisierungsinitiativen in Niedersachsen
Beratungsangebote der Digitalisierungsinitiativen in Niedersachsen
Ergänzend zur Förderung von Investitionen in innovative Digitalisierungsvorhaben, können Beratungsangebote der Digitalisierungsinitiativen in Anspruch genommen werden. Diese Angebote unterstützen je nach Bedarf bei der Anbahnung innovativer Projekte, der Umsetzung und Antragsstellung oder auch der Qualifizierung und Vernetzung.