Die Fördermaßnahme ist eingebettet in das Programm „Zukunft der Arbeit – Innovationen für die Arbeit von morgen“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Programm soll technologische und soziale Innovationen gleichermaßen voranzubringen und ist dabei speziell auf den Mittelstand ausgerichtet.

Mit der Fördermaßnahme möchte das Bundesministerium die Arbeitswelten kleiner, mittlerer und mittelständischer Unternehmen mittels FuE-Vorhaben zukunftssicher zu gestalten. Dabei sollen technologische und organisatorische Innovationen gleichermaßen auf eine neue Qualität der Zusammenarbeit, der Kompetenzentwicklung bei den Beschäftigten und der Entstehung zukunftsfähiger Wertschöpfungssysteme einzahlen.

Das Förderprogramm „Innovative Arbeitswelten im Mittelstand“ auf einen Blick:

  • Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind KMU und mittelständische Unternehmen (Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung weder mehr als 1.000 Beschäftigte noch einen Jahresumsatz von über 100 Millionen Euro aufweisen) sowie staatliche und nichtstaatliche Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
  • Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken mehrerer unabhängiger Partner zur Lösung gemeinsamer FuE-Aufgaben (Verbundprojekte). KMU und mittelständische Unternehmen müssen die Mehrheit der im Projekt geförderten Verbundpartner bilden.
  • Die Vorhaben sollen eine Laufzeit von zwei Jahren nicht überschreiten, wobei die betriebliche Implementierung spätestens zur Mitte der Projektlaufzeit erfolgen soll.
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten finanziert werden. Für KMU kann die Beihilfeintensität um 10 Prozent auf maximal 60 Prozent erhöht werden.
  • Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

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