Wenn kleine oder mittlere Unternehmen Ihre Marktchancen verbessern wollen, ist die Realisierung innovativer Vorhaben eine Möglichkeit dazu. Das niedrigschwellige Innovationsförderprogramm (nIFP) unterstützt die Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie neuer betrieblicher Ablauf- und Organisationsformen.

Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Gefördert werden Innovationsvorhaben, bei denen mithilfe eigener Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden sollen, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen. Auch die Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisations-Innovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind, können gefördert werden, genau wie Ausgaben für die Anmeldung und Validierung von Patenten und gewerbliche Schutzrechten sowie Maßnahmen zur Markteinführung, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben entstehen.

Das Niederschwelliges Innovationsförderprogramm (nIFP) auf einen Blick:

  • Förderfähig sind KMU und Handwerksunternehmen
  • Förderung anwendungsnaher niedrigschwelliger Entwicklungsvorhaben
  • Förderung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neuer betrieblicher Ablauf- und Organisationsformen.
  • eigene Entwicklungsleistung ist notwendig
  • Zuschuss bis zu 35 Prozent, maximal 100.000 Euro

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