Digitalisierung in der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit

Seit dem Jahr 2018 arbeitet das Sozialgericht Stade im Rahmen eines Pilotprojekts des Programms eJuNi (elektronische Justiz Niedersachsen) an den Rahmenbedingungen, die erforderlich sind, um die Verfahrensabläufe eines Gerichts vollständig elektronisch abzubilden. Das Ziel ist, die Papierakte Stück für Stück durch die rechtsverbindliche elektronische Aktenführung zu ersetzen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit – egal, ob Richterin oder Richter, Angestellte oder sonstige Beschäftigte – aber auch für die Beteiligten an den Verfahren – Kläger, Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Behördenvertreter – werden sich die bisher gewohnten Arbeitsweisen dadurch einschneidend verändern. Parteien, Rechtsanwälte und Behördenvertreter werden die Möglichkeit nutzen können, eine Gerichtsverhandlung aus der Ferne mittels Videokonferenz zu führen.

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(Bild: qimono/pixabay)