Die Fahrzeugbranche samt Hersteller und Zulieferer steht aktuell vor massiven Umbrüchen und einem unvergleichlichen Strukturwandel. Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Rahmen des Konjunkturprogramms mit KoPa 35c einen milliardenschweren Betrag für die digitale Transformation von Fahrzeugherstellern und Zulieferindustrie bereitgestellt, um diesem Umbruch mit gewaltigen Anstrengungen und Investitionen begegnen zu können. Im Mittelpunkt des Programms steht die Digitalisierung der Produktion und aller anhängigen Prozesse. Ziel ist es, die Fahrzeugbranche durch die Digitalisierung so widerstandfähig zu gestalten, dass sie im Krisenfall weiter produzieren kann. Mit dem Programm werden vor allem transformationsrelevante Innovationen und Investitionen sowie Systeme mit unternehmensübergreifender Wertschöpfung unterstützt. Weiterhin sind milliardenschwere Investitionen in neue Konzepte, Verfahren und Produkte sowie in die Qualifizierung und in Produktionsanlagen vorgesehen.

Die Förderrichtlinie „Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ auf einen Blick:

  • Gefördert werden prozessorientierte Einzel- und Verbundprojekte, die signifikante Teile einer Wertschöpfungskette abdecken und sich beispielsweise mit digitalen und vernetzten Fertigungsprozessen, digitalen Zwillingen oder der Analyse von Fertigungs- und Nutzungsdaten beschäftigen.
  • Die Projekte müssen erkennbar zur Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz, Resilienz etc. beitragen.
  • Die Förderrichtlinie richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Bezügen zur Fahrzeug- und Zulieferindustrie, mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland sowie staatliche und nicht staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und sonstige Einrichtungen mit FuE-Interesse.
  • Verbundprojekte müssen aus mindestens zwei Partnern bestehen. Die Beteiligung von Start-ups sowie KMUs ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt.
  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
  • Stichtage: 31.3.2024, 30.6.2024

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