Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die von der Covid-19-Pandemie betroffen sind, können mit dieser Förderung die Unterstützung für die Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur erhalten. Ziel der Förderung ist die Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen durch kleine und mittlere Unternehmen mit Hilfe von Forschungsinfrastrukturen.

Das Förderprogramm auf einen Blick:

  • für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die vor dem 1.3.2020 gegründet wurden und einen Umsatzrückgang im zweiten Quartal 2020 gegenüber dem zweiten Quartal 2019 nachweisen
  • Förderfähig ist die Beauftragung externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleister zum Zweck der Entwicklung effizienter verbesserter oder neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
  • Zuschuss bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 30.000 Euro

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