Angesichts der essentiellen Bedeutung von Weiterbildung und lebenslangem Lernen, auch in Anbetracht des digitalen Wandels, hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung das ESF-Förderprogramm „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WIN) wieder auf Beschäftigte aller Betriebe in ganz Niedersachsen ausgeweitet. Themenoffen war die Förderung zuvor ausschließlich für Kleinstbetriebe in der Übergangsregion Lüneburg zu beantragen. Durch die Ausweitung ist die Beantragung auch wieder im EU-Programmgebiet „Stärker entwickelte Region“ (SER) themenoffen möglich. Zudem ist die Förderung erneut für Beschäftigte aus größeren Unternehmen zu beantragen.

Förderfähig sind Betriebe, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben. Dabei fördert das Programm Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) sowie Kosten für Freistellungen von Mitarbeiter*innen mit bis zu 50 Prozent als Zuschuss (Mindestfördersumme 1.000 Euro). Ausgenommen von der Förderung sind reine Sprachkurse. Ebenfalls in Anspruch genommen werden kann das Programm von Betriebsinhaber*innen von kleinen Unternehmen bis 49 Mitarbeiter*innen.

Für die Inanspruchnahme darf das Weiterbildungsangebot noch nicht begonnen haben und ein Antrag muss mindestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Dabei muss für jede/n Beschäftigte*n aus dem Unternehmen ein separater Antrag gestellt und abgerechnet werden. Die geförderten Weiterbildungsmaßnahmen können bis zum 30. Juni 2022 laufen.

Auf der Website der NBank finden Sie weitere Informationen zum Förderprogramm.

Hier finden Sie die offizielle Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums.

 

(Bild: geralt/pixabay)