Reallabore werden für den Innovationsstandort Deutschland immer wichtiger. Kreative Unternehmen, Verwaltungen und Forscher*innen testen darin innovative Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze. Die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist für Reallabore jedoch oft eine Herausforderung. Diese Hürde wurde erkannt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat dazu nun eine Praxishilfe veröffentlicht.

Die datenschutzrechtlichen Regelungen der DSGVO enthalten an vielen Stellen Spielräume, die sich gerade für die Erprobung digitaler Innovationen nutzbar machen lassen. Das Datenschutzrecht gibt den Rechtsanwender*innen eine Reihe flexibler Instrumente an die Hand, die eine rechtskonforme Erprobung digitaler Innovationen zulassen und in der Praxis oftmals unterschätzt werden. Mit der Praxisbroschüre zum Datenschutz in Reallaboren werden nun die wichtigsten datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Erprobung von Innovationen in Reallaboren aufgezeigt und Hinweise gegeben, wie Unternehmen damit erfolgreich umgehen können. Die Praxishilfe basiert auf einem umfangreichen Gutachten der Kanzlei Noerr im Auftrag des BMWi.

Experimentierklausel-Check

Zusätzlich dazu hat das Bundeskabinett auf Vorschlag des BMWi im Rahmen des Maßnahmenpakets für Bürokratieerleichterung den sogenannten „Experimentierklausel-Check“ beschlossen. Demzufolge bekennen sich die Bundesministerien dazu, in Zukunft für jedes Gesetz zu prüfen, ob durch die Aufnahme einer Experimentierklausel neue Möglichkeiten für Reallabore geschaffen werden können.

 

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