In Anbetracht der aktuellen Situation hat das niedersächsische Wirtschaftsministerium das Förderprogramm Digitalbonus.Niedersachsen, das Investitionen in Soft- und Hardware sowie IT-Sicherheit fördert, kurzfristig an den Bedarf der Wirtschaft angepasst.
Ab sofort können niedersächsische Unternehmen den Zuschuss von bis zu 10.000 Euro auch für Homeoffice-, Videokonferenz- und Telemedizintechnik beantragen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth oder des Handwerks sowie kleine freiberufliche Planungsbüros, jeweils mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn in Ausnahmefall möglich
Eine weitere Besonderheit in der Corona-Krise ist, dass die Unternehmen nach Antragsstellung sofort in die Beschaffung der benannten Technik gehen können und nicht erst auf den Förderbescheid warten müssen. Diese Regelung gilt als Sonderfall jedoch ausschließlich für Investitionen in Videokonferenzanlagen und -technik beziehungsweise Videokonferenzsysteme, Homeofficetechnik, Telemedizintechnik/Telemedizinsysteme und nur im Zeitraum 01.04.2020-30.06.2020.
Fördervolumen um 15 Millionen Euro aufgestockt
In Anbetracht der aktuellen Situation und der zu erwartenden Nachfrage wurde das Fördervolumen des Bonus um 15 Millionen Euro aufgestockt. Das ursprünglich eingeplante Fördervolumen von 15 Millionen Euro wurde somit auf insgesamt 30 Millionen Euro erhöht. Schon 2019 war der Digitalbonus.Niedersachsen schnell zum beliebtesten Förderprogramm der niedersächsischen Wirtschaft geworden. Der Digitalbonus kann bei der NBank beantragt werden.
Hier finden Sie die Pressemittelung des Wirtschaftsministeriums.
Die Produktinformation zum Digitalbonus.Niedersachsen finden Sie hier auf der Website der NBank.
(Bild: Anrita1705/pixabay)
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