Das niedrigschwellige Innovationsförderprogramm (nIFP) ist neu aufgelegt worden. Es richtet sich an KMU und Handwerkbetriebe mit innovativen Ideen und Produkten. Erstattet wird jeweils eine Fördersumme von bis zu 100.000 Euro.

Innovationsprozesse gehen für Unternehmen meist mit weitreichenden Veränderungen einher und erfordern Mut sowie die Bereitschaft, Risiken einzugehen. Im Vergleich zu Großunternehmen können insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) von bestehenden Rahmenbedingungen profitieren und mit innovativen Vorhaben als Vorreiter Ihre Marktchancen verbessern. Die Neuauflage des nIFP setzt an dieser Stelle an und richtet sich an KMU und Handwerksunternehmen (mit Eintrag ins Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung), die Ihren Sitz oder Betriebsstätten in Niedersachsen haben und zielt darauf ab, Anreize für eigene Entwicklungsaktivitäten zu schaffen.

Mehr als “State of the Art”

Förderfähig sind anwendungsnahe, niedrigschwellige Entwicklungs- oder Weiterentwicklungsvorhaben von neuen oder verbesserten Produkten, Produktionsverfahren sowie Dienstleistungen, die den unternehmensbezogenen „State of the Art“ übersteigen. Auch die Realisierung von Prozess- und Organisations-Innovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind, werden mit dem Zuschuss aus den Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.

Bis zu 100.000 Euro werden erstattet

Im Detail handelt es sich bei der Förderleistung um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (bei kleinen Unternehmen in der Übergangsregion bis zu 45 Prozent). Es wird jedoch höchstens eine Fördersumme von 100.000 Euro erstattet. Die förderfähigen Gesamtausgaben dürfen die Schwelle von 200.000 Euro nicht unterschreiten. Zudem kann die Förderung nicht mit anderen öffentlichen Mitteln aus Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen oder mit EU-Mitteln für denselben Zweck kombiniert werden.

Weitere Informationen zu Voraussetzungen, der Antragstellung und Vergabe des niederschwelligen Innovationsförderprogramms finden Sie bei der NBank.

(Bild: Malcolm Lightbody/unsplash)