Mit einer weiteren Förderungsoffensive will die Landesregierung die Digitalisierung in der niedersächsischen Wirtschaft vorantreiben. In den kommenden drei Jahren soll die Gründung spezieller Anlaufstellen im Bereich Digitalisierung, sogenannter DigitalHubs, finanziell unterstützt werden. Das geht aus dem aktuellen Niedersächsischen Ministerialblatt hervor, das am 18.3.2020 veröffentlicht wurde.

In einem DigitalHub werden alle Kompetenzen rund um das Thema Digitalisierung konzentriert. Ziel ist es, das Wissen der Kompetenzpartner, beispielsweise aus Wissenschaft und Politik, an niedersächsische Betriebe, Behörden, Wirtschaftsförderer und Innovationsberater weiterzugeben. Auf diese Weise sollen die DigitalHubs digitale Innovationen in Niedersachsen stärken, die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft erhöhen und einen Beitrag zur Bewältigung regionsspezifischer Herausforderungen leisten.

Innovative Tätigkeit rund um Digitalisierung

Das Land Niedersachsen fördert nun den Aufbau dieser DigitalHubs. Im besten Fall sollen sie in bereits bestehende Einrichtungen wie Technologie- und Gründerzentren oder Institute eingegliedert werden. Wichtig ist, dass sich das Tätigkeitsfeld im Bereich der Digitalisierung bewegt. Dazu gehören die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle, die Schaffung sicherer IT-Strukturen, die Ausarbeitung von Prototypen, Gestaltung von Unternehmensführung und Personalmanagement in der digitalen Arbeitswelt und vieles mehr. Innovative Unterstützungsangebote für Startups sowie ein Talentpool unter Einbeziehung der örtlichen Bildungseinrichtungen können ebenfalls Teil des Angebots sein.

Förderung bis zu 500.000 Euro

Je nach Zuwendungsgrundlage fördert das Land Niedersachsen den Aufbau von DigitalHubs mit jeweils bis zu 500.000 Euro. Die Vergabe erfolgt über ein Auswahlverfahren. Dafür muss eine Projektskizze bei der NBank eingereicht werden. Über die Förderwürdigkeit des Vorhabens entscheidet anschließend eine Jury, die aus Vertreter*innen des Wirtschaftsministeriums, des Innovationszentrums Niedersachsen und der NBank besteht. Die Projektskizzen werden anhand eines speziellen Scoring-Modells beurteilt. Kriterien sind unter anderem das Potenzial, den Digitalisierungsgrad in Niedersachsen zu erhöhen und die Leistungsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft zu steigern sowie der Beitrag zur ökonomischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.

Der Erlass über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von DigitalHubs tritt am 1.4.2020 in Kraft und ist bis zum 31.12.2022 gültig.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte zunächst der entsprechenden Ausgabe des Niedersächsischen Ministerialblatts.