Bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen fallen Daten an. Ebenso bei Einkäufen im Internet oder bei der Videoüberwachung. Die verantwortlichen Stellen tragen eine große Verantwortung, damit diese Daten richtig und vor allem rechtlich einwandfrei verarbeitet werden. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen hat nun eine Handlungsempfehlung herausgegeben, mit der die Auswahl geeigneter Maßnahmen erleichtert werden soll.

Bei der Datenverarbeitung müssen bestimmte technisch-organisatorische Maßnahmen erfolgen, damit der Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen gewährleistet wird. Vor allem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Anforderungen an diese Maßnahmen erhöht. Um die geeigneten Schritte einleiten zu können, hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen einen Prozess zur Auswahl angemessener Sicherungsmaßnahmen (ZAWAS) entwickelt.

Welche Schutzmaßnahme passt zu welcher Datenverarbeitung?

ZAWAS besteht aus acht Schritten, mit denen die angemessene Maßnahme bei der Verarbeitung von Daten ermittelt werden kann. Der Prozess beginnt mit der Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit (unter anderem Abläufe sowie Zweck und Art der Daten). Anschließend folgt die Prüfung der rechtlichen Grundlagen, denn nur eine tragfähige Rechtsgrundlage macht eine weitere Prüfung möglich. Eine fehlende Rechtgrundlage könne nämlich nicht durch eine gute Datenschutzmaßnahme ausgeglichen werden, so der Hinweis.

Umfangreiche Risikoanalyse

Ein Großteil von ZAWAS besteht aus einer umfangreichen Risikoanalyse, denn eine zentrale Forderung der DSGVO an die Verantwortlichen ist eine Bewertung des zu erwartenden Risikos einer Datenverarbeitung. Am Ende steht die Auswahl geeigneter technischer Maßnahmen und der erforderlichen organisatorischen Regelung. Es ist vorgesehen, dass die ergriffenen Maßnahmen regelmäßig überprüft werden.

Mit ZAWAS soll die Auswahl der Datenschutzmaßnahmen nachvollziehbar, belastbar und reproduzierbar gemacht werden. Derzeit befindet sich der Prozess in der Erprobungsphase.

Weitere Infos zu ZAWAS stellt die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen online bereit.  

 

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