Unternehmen, die FuE-Projekte durchführen, können Teile der Kosten dafür von der Steuer absetzen. Um Ansprüche geltend zu machen, ist ein zweistufiges Antragsverfahren notwendig. Im ersten Schritt erfolgt eine Bewertung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Das gesamte Verfahren ist komplett digital und soll unbürokratische und schnelle Förderung ermöglichen.

Viele Unternehmen führen Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) durch, um neue Ideen, Produkte oder Produktionsverfahren voranzubringen. Dies geschieht oft in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Instituten und erfordert einen gewissen Aufwand an Zeit und Personal. Dieser Aufwand ist mit Kosten verbunden. Um diese Kosten zumindest teilweise abdecken zu können, ist eine Unterstützung in Form einer steuerlichen Forschungsförderung möglich, und zwar durch die Forschungszulage.

Erster Schritt: Antrag bei der BSFZ

Der Weg zur Forschungszulage erfolgt in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt das Unternehmen einen Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Dieser Schritt ist nötig, um zu überprüfen, ob es sich bei dem betreffenden Projekt auch wirklich um Forschung und Entwicklung handelt. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe. Eine Beschränkung auf bestimmte Bereiche gibt es nicht. Es können einer oder mehrere Anträge gestellt werden, auch zu bereits abgeschlossenen FuE-Projekten. Sobald das BSFZ den Antrag geprüft hat und mit allen Daten ans Finanzamt weiterleitet, hat das Unternehmen Anspruch auf die Förderung.

Zweiter Schritt: Antrag beim Finanzamt

Im zweiten Schritt wird ein Antrag beim Finanzamt gestellt, das entscheidet, wie hoch die Forschungszulage ausfällt. Von der Steuer abgesetzt werden können 25 Prozent der Kosten für Personal und weitere Ausgaben pro Jahr für das genehmigte FuE-Projekt. Nach der Festlegung des Finanzamts wird bei der nächsten Steuererklärung des Unternehmens die Forschungszulage als Gutschrift auf die Steuerlast angerechnet.

Das Antragsverfahren zur Forschungszulage ist kostenfrei und komplett digital gestaltet. Es richtet sich an alle Unternehmen, die ein FuE-Projekt durchführen. Ein Antrag bei der BSFZ ist jederzeit möglich, auch während oder nach Abschluss des Projekts. Er muss aber zwingend vor dem Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt erfolgen.

Schnell, flexibel, unbürokratisch – gut für KMU

Durch die flexible und unbürokratische Gestaltung des Antragsverfahren soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entgegengekommen werden. Es soll eine Beantragung ohne großen Personalaufwand ermöglicht werden. Die Bearbeitung des Antrags bei der BSFZ soll maximal drei Monate dauern.

Weitere Informationen zur Beantragung der Forschungszulage finden Sie online auf bescheinigung-forschungszulage.de.

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