Das Förderprogramm go-digital, mit dem das Bundeswirtschaftsministerium kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf dem Weg in die Digitalisierung unterstützt, wird bis Mitte 2024 fortgesetzt. Allerdings sind ab sofort ein paar Neuerungen und Änderungen zu beachten.
Kleine und mittlere Unternehmen aus dem Gewerbe oder des Handwerks können sich bei ihren Digitalisierungsbemühungen weiterhin an das Förderprogramm „go-digital“ des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) wenden. Sie profitieren von der staatlichen Förderung mit wenig formellem Aufwand. Das BMWi hat eine Reihe von Beratungsunternehmen autorisiert, die den KMU nicht nur bei den Digitalisierungslösungen, sondern auch bei Antragstellung und Abrechnung helfen sollen. Auf der Digitalisierungsebene gibt es inzwischen fünf hilfreiche Module zu den Themen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit”, „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Datenkompetenz“ und „Digitale Markterschließung”.
Nachautorisierung bis 28.2.2022 möglich
Seit Jahresbeginn 2022 wird die go-digital-Richtlinie in geänderter Form weitergeführt. Von den Änderungen sind hauptsächlich die (potenziellen) Beratungsunternehmen betroffen. Unternehmen, die zum 31.12.2021 autorisiert waren, bleiben bis zum 31.12.2022 weiter autorisiert. Für die neuen Module kann bis zum 28.2.2022 eine Nachautorisierung beantragt werden. Gleiches gilt für Neuautorisierungen in allen Modulen.
Bewilligungen können seit 2022 nur noch nach der neuen Richtlinie erfolgen. Dies gilt auch für Anträge aus 2021, bei denen noch keine Bewilligung erfolgt ist. Neben den neuen förderbaren Leistungen, gibt es auch Leistungen, die nicht mehr förderbar sind. Dazu gehört beispielsweise die erstmalige Erstellung und die Anpassung einer bestehenden Webseite.
Qualifizierte elektronische Signatur erforderlich
Alle autorisierten Beratungsunternehmen müssen für die Antragstellung im Besitz einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur sein, die der Richtlinie der Bundesnetzagentur entspricht. Die Unterteilung von Haupt- und Nebenmodulen entfällt. Ein Projekt in einem Modul (inklusive IT-Sicherheit-Pflichtberatung) kann somit auch volle 30 Beratertage umfassen.
(Bild: Anastasia Gepp/Pixabay)
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