Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine neue Richtlinie zum Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ veröffentlicht. Gefördert werden Innovationen und Projekte rund um die Bereiche „Automatisiertes Fahren“, „Innovative Fahrzeuge“ und „Systemtechnologien“. Auch der Schienenverkehr wird berücksichtigt. Projektskizzen können laufend eingereicht werden und werden an Stichtagen jeweils am Ende des Quartals bewertet.

Das Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll die Fahrzeugindustrie als Ganzes stärken, zum Wachstum beitragen und Arbeitsplätze schaffen. Es geht um die Modernisierung der Produktion, neue, innovative Produkte als Schlüssel für Fahrzeuge und Mobilität der Zukunft sowie gemeinsame Lösungen wie beispielsweise regionale Innovationscluster. Innerhalb dieses Förderrahmens werden transformationsrelevante Innovationen und Investitionen insbesondere in unternehmensübergreifenden Wertschöpfungssystemen unterstützt, um dadurch Innovationsfähigkeit, Produktivität und Nachhaltigkeit der Fahrzeug- und Zulieferindustrie zu steigern sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu sichern.

Innovationen bei digitaler Transformation gesucht – auch im Schienenverkehr

Gegenstand der Förderung sind anwendungsnahe technologische Innovationen in den Bereichen „Automatisiertes Fahren“ und „Innovative Fahrzeuge“. „Automatisiertes Fahren“ bezieht sich dabei auch auf den Schienenverkehr. Bei „Innovative Fahrzeuge“ und der damit verbundenen Förderung von Antriebskonzepten für sämtliche Fahrzeugtypen geht es weiterhin um einen technologieoffenen Ansatz zur ganzheitlichen Dekarbonisierung des bodengebundenen Verkehrs. Darüber hinaus komplettiert der Bereich „Systemtechnologien“ das Förderprogramm. Dieser umfasst die Themenschwerpunkte „Wertschöpfung und digitale Transformation“, „Mobilität und Verkehr“ sowie „Produktion und Logistik“ und richtet sich an die gesamte Fahrzeugindustrie.

Beteiligung von KMU ausdrücklich erwünscht

Antragsberechtigt sind insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Deutschland. Besonders erwünscht ist die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Des Weiteren sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften öffentlichen Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen im Bereich der Fahrzeugindustrie verfügen, antragsberechtigt.

Fördermittel werden zur Verfügung gestellt, wenn an der Förderung ein erhebliches Bundesinteresse besteht, das ohne Zuwendung nicht oder nicht vollständig befriedigt werden kann. Die Vorhaben sollten technologisch innovativ und gegebenenfalls mit einem signifikanten technischen oder wirtschaftlichen Risiko verbunden sein. Die Vorhaben selbst dürfen noch nicht begonnen worden sein.

Projektskizzen können laufend eingereicht werden

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe können jederzeit Projektskizzen eingereicht werden, die jeweils zu den Stichtagen 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. vom Projektträger bewertet werden. In der zweiten Stufe folgen Förderanträge und Entscheidungsverfahren.

Die Kontaktdaten des vom BMWK beauftragten Projektträgers sowie Vordrucke für Förderanträge und vieles mehr finden Sie auf www.fahrzeugtechnologien.de.

Die ausführliche Bekanntmachung zur Richtlinie „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ inklusive aller Infos, Voraussetzungen und Zuwendungsumfängen ist nachzulesen in der entsprechenden Ausgabe des Bundesanzeigers.

(Bild: Chait Goli/Pexels)