Vor Wahlen, wie der anstehenden Europawahl am 9.6.2024, steigt erfahrungsgemäß die Gefahr von Cyberangriffen und Desinformation. Die Bundesregierung geht davon aus, dass es im Vorfeld der Europawahl 2024 zu gezielten Kampagnen durch fremde Staaten kommen kann, die die Meinungsbildung und das Wahlverhalten beeinflussen sollen. Dazu gehören neben Cyberattacken und Hack-and-Leak-Kampagnen auch die Verbreitung von Falschmeldungen über die Sozialen Medien. Hier ein paar Tipps und Infos zum richtigen Umgang mit zweifelhaften Nachrichten.

Vom 6.-9.6.2024 werden in der Europäischen Union zum zehnten Mal die Wahlen zum Europäischen Parlament durchgeführt. In Deutschland wird am Sonntag, 9.6.2024 gewählt. Wie jede andere demokratische Wahl muss auch die Europawahl 2024 besonders geschützt werden, aktuell beispielsweise vor illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten. Bestimmte, oftmals autokratische Staaten versuchen gezielt, das Wahlverhalten in Deutschland und Europa zu beeinflussen sowie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Prozesse und Institutionen zu schwächen. Diesen hybriden Bedrohungen tritt die Bundesregierung und insbesondere das Bundesinnenministerium entschlossen entgegen.

Was sind hybride Bedrohungen?

Hybride Bedrohungen sind beispielsweise illegitime Einflussnahmen fremder Staaten auf andere Staaten. Diese fremden Staaten werden dabei auch von nicht-staatlichen Akteuren unterstützt, um ihre Ziele gegen demokratische Interessen und Werte durchzusetzen. Ein Ziel ist, unsere Demokratie zu schwächen und zu destabilisieren. Dies geschieht durch Desinformation, Cyberangriffe auf staatliche Stellen und Unternehmen, Spionage, wirtschaftliche Einflussnahme sowie Sabotage von Kritischen Infrastrukturen. Hybride Bedrohungen betreffen alle politischen und gesellschaftlichen Ebenen. Dabei können verschiedene Mittel kombiniert werden, sodass eine koordinierte Kampagne entsteht.

Was ist Desinformation?

Desinformation ist falsche oder irreführende Information, die absichtlich und gezielt verbreitet wird. Die Absender von Desinformation möchten die Empfänger täuschen und dazu bringen, falsche und irreführende Informationen weiterzuverbreiten. Wird Desinformation von einem fremden Staat verbreitet, um illegitim Einfluss auf einen anderen Staat zu nehmen, handelt es sich um eine hybride Bedrohung. Dadurch sollen beispielsweise die öffentliche Meinungsbildung beeinflusst, eigene Aktivitäten verschleiert, kontroverse Debatten emotionalisiert und gesellschaftliche Spannungen verstärkt werden, um eigene Interessen durchzusetzen.

Wie ist die Bedrohungslage vor der Europawahl 2024?

Die Bundesregierung geht davon aus, dass entsprechende Einflussmaßnahmen vor und während der Europawahl 2024 durch bestimmte Staaten grundsätzlich möglich sind. Unter anderem muss mit einer Zunahme ausländischer Desinformation in Deutschland gerechnet werden. Es ist möglich, dass andere Staaten versuchen werden, illegitim Einfluss auf die öffentliche Debatte und die politische Willensbildung in Deutschland zu nehmen. Beispielsweise seit dem Beginn des Ukrainekrieges wird ein erhöhtes Aufkommen von Desinformation durch russische offizielle Stellen, staatliche und staatsnahe Medien sowie Kreml-nahe Accounts in Sozialen Medien beobachtet.

Derzeit sind keine konkreten Cyberangriffe bekannt, die sich gezielt gegen die Europawahl richten. Allerdings hat sich in den vergangenen Jahren weltweit gezeigt, dass im Vorfeld von Wahlen ein breites Spektrum an Cyberangriffen zu beobachten ist. Dazu gehören sogenannte Hack-and-Leak-Kampagnen gegen Parteien, bei denen E-Mails und Dokumente gestohlen, manipuliert und veröffentlicht wurden.

Informationen kritisch hinterfragen und nicht ungeprüft weiterleiten

Falsche oder irreführende Nachrichten, Bilder oder Videos werden von Privatpersonen oft nicht böswillig, sondern eher aus Sorge verbreitet. Im Zweifel führt das aber zu Verunsicherung oder Panik. Je emotionaler oder dramatischer eine Meldung ist, desto häufiger wird sie verbreitet. Deshalb ist es wichtig, sich nicht daran zu beteiligen und Ruhe zu bewahren. Ungeprüfte und zweifelhaft erscheinende Inhalte sollten nicht geteilt werden.

Desinformationen oder nicht? Quellen und Absender prüfen

Fragliche Nachrichten sollten stets mit mindestens zwei weiteren Quellen abgeglichen werden, beispielsweise mit der aktuellen Nachrichtenlage im Fernsehen und bei Tages- und Wochenzeitungen sowie auf den offiziellen Webseiten der Institutionen und in den Sozialen Medien auf den jeweiligen Kanälen der Institutionen. Es ist wichtig zu wissen, wer das Video beziehungsweise das Bild oder die Nachricht ursprünglich veröffentlicht hat. Ist der Urheber bekannt oder wurde das Material bereits mehrfach weitergeleitet?

Die Angabe eines Klarnamens deutet auf die Echtheit eines Accounts hin. Auch mögliche Angaben der Plattformbetreiber zur Unabhängigkeit oder Regierungsnähe einzelner Accounts können eine Entscheidungshilfe sein. Es sollte sich an die verifizierten Accounts der offiziellen Stellen und Institutionen gehalten und bei Webseiten ein Blick auf das Impressum geworfen werden. Dort sollten eine für die Inhalte verantwortliche Person und eine vollständige Anschrift angegeben sein. Eine anonyme E-Mail-Adresse ist zu wenig.

Faktenchecks decken Falschinformationen auf

Faktenchecks werden von zahlreichen Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und unabhängige Medien durchgeführt. Sie greifen kursierende Meldungen und Behauptungen auf und unterziehen sie einer Überprüfung, um über Falschinformationen aufzuklären und sie richtigzustellen.

Quelle und weitere Infos zum Download: Bundesministerium des Innern und für Heimat

(Bild: Alexandre Lallemand/Unsplash)