Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat kürzlich die Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ bekanntgegeben. Die Fördermaßnahme ist Teil der neuen Hightech-Strategie „Innovationen für Deutschland“ der Bundesregierung, des Zehn-Punkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) „Vorfahrt für den Mittelstand“ und des BMBF-Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“.

Mit der Fördermaßnahme sollen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten von KMU unterstützt werden, die sich mit den beiden Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ und „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ beschäftigen. Ziel von „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ ist die Erforschung und Entwicklung von interaktiven Technologien, die die Gesundheitskompetenz durch souveränen Umgang mit Gesundheitsdaten stärken. Des Weiteren geht es um Technologie, die das Gesundheitsverhalten verbessert, sowohl für Therapie und Prävention als auch im Gesundheitsmanagement eingesetzt werden kann und die Pflegearrangements nachhaltig gestalten kann.

Technologieprojekte, Therapie, Assistenten

Ziel im Forschungsfeld „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ ist die Erforschung und Entwicklung von physischen und virtuellen Assistenzsystemen für private und öffentliche Räume. Darüber hinaus geht es um interaktive Systeme für den schulischen und beruflichen Alltag sowie um smarte vernetzte Assistenten für Miteinander und Mobilität, beispielsweise in der Kommune.

Zweck der Bekanntmachung ist die Förderung von Projekten von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen, anderen Unternehmen und weiteren Partnern. Dies schließt erstantragstellende und bisher wenig forschungsaktive KMU mit ein. Während der gesamten Erforschung und Entwicklung sollen Nutzende durch geeignete Partizipationsformate und Co-Creation-Ansätze in die Forschungsprojekte eingebunden werden.

Gefördert werden KMU, auch in Verbundvorhaben

Förderfähig sind Einzelvorhaben eines KMU sowie Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen. An dem Vorhaben muss mindestens ein KMU beteiligt sein. Einzel- und Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition sowie mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften (für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten) antragsberechtigt. Interessierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellern, wird empfohlen, sich für eine ausführliche Beratung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Verbindung zu setzen.

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben/​Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/​AZAP/​AZV)“ und/​oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.

Nächster Stichtag: 15.4.2021

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können zu zwei jährlichen Stichtagen am 15.4. und 15.10. Projektskizzen online eingereicht werden. Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Die komplette Förderbekanntmachung mit allen Einzelheiten und Kontaktdaten finden Sie online beim BMBF.

 

(Bild: ThisIsEngineering/Pexels)